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Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
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Inhaltsverzeichnis
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1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss 
3. Mietgegenstand / Leistungen
4. Mietdauer und Gebühren
5. Widerrufsrecht
6. Preise und Zahlungsbedingungen
7. Anwendbares Recht
8. Alternative Streitbeilegung
9. Haftung des Mieters bei Überlassung

1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Mirko Repp, handelnd unter "Repp Veranstaltungstechnik" (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter auf seiner Website dargestellten Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss
Der Kunde kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten. Der Anbieter lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail, Fax oder Brief, ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden zuvor ausgewählten Dienstleistung zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Anbieter abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder durch Zahlung der vom Anbieter angebotenen Vergütung innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Anbieter maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Anbieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird der Anbieter den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen. 


3)  MIETGEGENSTAND / LEISTUNGEN
Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten Einzelpositionen, die sich aus Vermietungs-, Verkaufs- oder Dienstleistungsgeschäften zusammensetzen. Repp Veranstaltungstechnik behält sich das Recht vor, die angebotenen Geräte durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen. 


 4) MIETDAUER UND -GEBÜHREN BEI ÜBERLASSUNG
Die Mietzeit beginnt mit der Bereitstellung der Mietgegenstände am Erfüllungsort und/oder bei Abholung im Lager und endet mit dem im Auftrag oder Lieferschein vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag. Wird der vereinbarte Mietzeitraum ohne Einverständnis des Vermieters überschritten, so wird jeder weitere Tag zum vollen Tagestarif berechnet. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung Repp Veranstaltungstechnik ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, ist vom Kunden darüber hinaus auch dieser Schaden zu ersetzten.
Die Miete errechnet sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Bei mehrtägigen Vermietungen gelten folgende Faktoren:
2 Miettage = 1,5facher Tagesmietpreis
3 Miettage = 2,0facher Tagesmietpreis
4 Miettage = 3,0facher Tagesmietpreis
5 Miettage = 3,3facher Tagesmietpreis
6 Miettage = 3,5facher Tagesmietpreis
1 Mietwoche = 4,0facher Tagesmietpreis
Repp Veranstaltungstechnik ist berechtigt, die Mietkosten nach dem tatsächlichen Mietzeitraum zu berechnen, unabhängig davon, ob die Geräte während der gesamten Mietdauer in Gebrauch waren.


HAFTUNG DES VERMIETERS
Repp Veranstaltungstechnik haftet für den mängelfreien Zustand der Geräte bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter.
Eine Haftung bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung, sowie für Sach- oder Personenschäden, die sich aus dem Gebrauch der Mietgegenstände ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für Schäden durch Überschreitung zulässiger Lautstärken ist ausgeschlossen.


Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
Alle Haftungsbeschränkungen von Repp Veranstaltungstechnik gelten auch bei Verträgen zu Lasten Dritter. Sollte der Vertrag Leistungen wie z.B. Aufbau, Abbau, Anlieferung o.ä. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:
Der Kunde hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle in Verbindung mit dem jeweiligen Projekt anfallenden Kosten, auch wenn sie unverlangt von Repp Veranstaltungstechnik ausgelegt wurden, sind vom Vertragspartner zu erstatten.
Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Gegebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. 
 
STORNIERUNG
Der Kunde hat bei Mietgeschäften und Dienstleistungen das Recht, den Auftrag nach folgenden Regeln zu stornieren:
Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.
Der Kunde ist verpflichtet im Falle einer Stornierung einen Teil der Auftragssumme als Schadenersatz nach folgender Staffelung an den Vermieter zu entrichten:
Stornierung 30 bis 11 Tage vor vereinbartem Mietbeginn: 20 % der Gesamtsumme
Stornierung 10 bis 4 Tage vor vereinbartem Mietbeginn: 50 % der Gesamtsumme
Stornierung ab 3 Tage vor vereinbartem Mietbeginn: 80 % der Gesamtsumme
Stornierung am vereinbarten Mietbeginn: 100 % der Gesamtsumme


ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung zum Zahlungsziel ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist Repp Veranstaltungstechnik berechtigt, zur Deckung seiner Auslagen und des Aufwandes folgende Mahngebühren zu verlangen:
Erste Mahnung: EUR 5,00
Zweite Mahnung: EUR 7,50     

5) Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Anbieters.

6) Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Einzelpreisangaben in Angeboten und Rechnungen verstehen sich grundsätzlich rein netto, zzgl. gesetzlicher MwSt.  

7) Anwendbares Recht
7.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
7.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

8) Alternative Streitbeilegung
8.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
8.2 Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

9)  Haftung des Mieters bei Überlassung
Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte (z.B. Gäste) entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Die Versicherung der Mietgegenstände für die Dauer der Mietzeit ist daher empfehlenswert. Bei Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen haftet der Mieter grundsätzlich mit dem Wiederbeschaffungspreis (Neuwert) und ausdrücklich nicht mit dem Zeitwert des Equipments. Sofern eine Reparatur möglich und zumutbar ist, wird diese in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet ebenso für die weitergehenden Schadensersatzforderungen (z.B. aus Folgeverleihverträgen oder notwendiger Ersatzanmietung). Zudem werden die Vermiettarife bei verspäteter Rückgabe nach der gültigen Preisliste berechnet. Die vermieteten Geräte bleiben Eigentum von REPP Veranstaltungstechnik. Eine Weitervermietung der Geräte ist grundsätzlich nicht erlaubt. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.