-------------------------------------------------------
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
-------------------------------------------------------
Inhaltsverzeichnis
------------------
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Mietgegenstand / Leistungen
4. Mietdauer und Gebühren
5. Widerrufsrecht
6. Preise und Zahlungsbedingungen
7. Anwendbares Recht
8. Alternative Streitbeilegung
9. Haftung des Mieters bei Überlassung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Mirko Repp, handelnd unter "Repp Veranstaltungstechnik" (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter auf seiner Website dargestellten Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
Der Kunde kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten. Der Anbieter lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail, Fax oder Brief, ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden zuvor ausgewählten Dienstleistung zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Anbieter abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder durch Zahlung der vom Anbieter angebotenen Vergütung innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Anbieter maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Anbieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird der Anbieter den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.
3)
MIETGEGENSTAND / LEISTUNGEN
Gegenstand
des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im
Lieferschein aufgeführten Einzelpositionen, die sich aus
Vermietungs-, Verkaufs- oder Dienstleistungsgeschäften
zusammensetzen. Repp Veranstaltungstechnik behält sich das Recht
vor, die angebotenen Geräte durch funktionsgleiche Geräte zu
ersetzen.
4) MIETDAUER UND -GEBÜHREN BEI
ÜBERLASSUNG
Die Mietzeit beginnt mit der Bereitstellung der
Mietgegenstände am Erfüllungsort und/oder bei Abholung im Lager und
endet mit dem im Auftrag oder Lieferschein vereinbarten Zeitpunkt der
Rücklieferung. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag.
Wird der vereinbarte Mietzeitraum ohne
Einverständnis des Vermieters überschritten, so wird jeder weitere
Tag zum vollen Tagestarif berechnet. Sofern durch die nicht
vereinbarungsgemäße Rücklieferung Repp Veranstaltungstechnik ein
wirtschaftlicher Schaden entsteht, ist vom Kunden darüber hinaus
auch dieser Schaden zu ersetzten.
Die Miete errechnet sich aus der
jeweils aktuellen Preisliste. Bei mehrtägigen Vermietungen gelten
folgende Faktoren:
2 Miettage = 1,5facher
Tagesmietpreis
3 Miettage = 2,0facher Tagesmietpreis
4 Miettage
= 3,0facher Tagesmietpreis
5 Miettage = 3,3facher Tagesmietpreis
6
Miettage = 3,5facher Tagesmietpreis
1 Mietwoche = 4,0facher
Tagesmietpreis
Repp Veranstaltungstechnik ist
berechtigt, die Mietkosten nach dem tatsächlichen Mietzeitraum zu
berechnen, unabhängig davon, ob die Geräte während der gesamten
Mietdauer in Gebrauch waren.
HAFTUNG DES VERMIETERS
Repp
Veranstaltungstechnik haftet für den mängelfreien Zustand der
Geräte bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter.
Eine
Haftung bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung, sowie für
Sach- oder Personenschäden, die sich aus dem Gebrauch der
Mietgegenstände ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für Schäden durch Überschreitung
zulässiger Lautstärken ist ausgeschlossen.
Ein berechtigter Anspruch auf
Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den
Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters
sind ausgeschlossen.
Alle Haftungsbeschränkungen von Repp
Veranstaltungstechnik gelten auch bei Verträgen zu Lasten Dritter.
Sollte der Vertrag Leistungen wie z.B.
Aufbau, Abbau, Anlieferung o.ä. beinhalten, gelten darüber hinaus
folgende Vereinbarungen:
Der Kunde hat für eine problemlose
Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige
Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die
entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle in
Verbindung mit dem jeweiligen Projekt anfallenden Kosten, auch wenn
sie unverlangt von Repp Veranstaltungstechnik ausgelegt wurden, sind
vom Vertragspartner zu erstatten.
Installation und Bedienung der
Geräte erfolgen nach den örtlichen Gegebenheiten, technischen
Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des
Veranstaltungsortes.
STORNIERUNG
Der Kunde hat bei
Mietgeschäften und Dienstleistungen das Recht, den Auftrag nach folgenden Regeln zu
stornieren:
Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit
grundsätzlich der Schriftform.
Der Kunde ist verpflichtet im
Falle einer Stornierung einen Teil der Auftragssumme als
Schadenersatz nach folgender Staffelung an den Vermieter zu
entrichten:
Stornierung 30 bis 11 Tage vor
vereinbartem Mietbeginn: 20 % der Gesamtsumme
Stornierung 10 bis 4
Tage vor vereinbartem Mietbeginn: 50 % der Gesamtsumme
Stornierung
ab 3 Tage vor vereinbartem Mietbeginn: 80 % der
Gesamtsumme
Stornierung am vereinbarten Mietbeginn: 100 % der
Gesamtsumme
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Rechnungen sind
sofort nach Rechnungslegung zum Zahlungsziel ohne jeden Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist Repp Veranstaltungstechnik berechtigt, zur Deckung seiner
Auslagen und des Aufwandes folgende Mahngebühren zu verlangen:
Erste
Mahnung: EUR 5,00
Zweite Mahnung: EUR 7,50
5) Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Anbieters.
6) Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Einzelpreisangaben in Angeboten und
Rechnungen verstehen sich grundsätzlich rein netto, zzgl.
gesetzlicher MwSt.
7) Anwendbares Recht
7.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
7.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
8) Alternative Streitbeilegung
8.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
8.2 Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
9) Haftung des Mieters bei Überlassung
Der
Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte
Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden,
fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der
Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch
ihn oder Dritte (z.B. Gäste) entstehen.
Auch
den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer
Gewalt trägt der Mieter. Die Versicherung der Mietgegenstände für die
Dauer der Mietzeit ist daher empfehlenswert.
Bei
Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen haftet der Mieter
grundsätzlich mit dem Wiederbeschaffungspreis (Neuwert) und ausdrücklich
nicht mit dem Zeitwert des Equipments. Sofern eine Reparatur möglich
und zumutbar ist, wird diese in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet
ebenso für die weitergehenden Schadensersatzforderungen (z.B. aus
Folgeverleihverträgen oder notwendiger Ersatzanmietung). Zudem werden
die Vermiettarife bei verspäteter Rückgabe nach der gültigen
Preisliste berechnet.
Die
vermieteten Geräte bleiben Eigentum von REPP Veranstaltungstechnik.
Eine Weitervermietung der Geräte ist grundsätzlich nicht erlaubt. Der
Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie
nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.